Selbstverständlich kann bei einer kirchlichen Trauung auch noch eine Taufe vorgenommen werden.
» Die Gebührenliste gibt es hier.
Kosten: Für MItglieder der Kirchgemeinde ist die Nutzung der eigenen Kirchen und Inanspruchnahme des Ortspfarrers kostenfrei.
Für auswärtige Mitglieder der Evangelischen Kantonalkirchen erheben wir in jedem Fall einen Betrag von 400 Franken. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben und reformiert sind, entfällt dieser Betrag. Er wird Ihrer Kirchgemeinde in Rechnung gestellt. Darin enthalten sind das Traugespräch, die Vorbereitungszeit, die Durchführung der Trauung, die Abläufe bis max 100 Exemplare, Meldung an das zuständige Heimatpfarramt sowie die Anfahrt in der Region Walenstadt, Glarus, Uznach. Weitere Fahrtstrecken werden durch eine zu vereinbarende Pauschale abgerechnet.
Kosten für Organisten, Kirchennutzung und Sigristen sind separat.